Deutsch–Australische Rechtsberatung
Deutscher Anwalt in Australien – Wir bieten Ihnen umfassende Rechtsberatung im Erbrecht.
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Ueber Asquith Legal
Unser Prinzipal ist als Solicitor in Australien und als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und kann Sie umfassend und zuverlässig in allen grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten beraten.
Die höchste Servicequalität wird gewährleistet durch umfassende Erfahrung und fundierte Kenntnisse beider Rechtssysteme: dem deutschen und dem australischen Recht.
Jahre Erfahrung
Online-Beratungsanfragen
Respektvoller, privater Service
Markus Christmann
Ueber den Inhaber
Danaben ist er auch lokal im Staat NSW als australischer Solicitor zugelassen. Markus hat in seiner Karriere fuer die internationale Rechtsanwaltzkanzlei Norton Rose und Kau Rechtsanwaelte (ehemals Graham & James) in Deutschland und fuer eine M&A Kanzlei in Sydney gearbeitet. Markus hat vor der Selbstaendigkeit im Erbrechtsteam der Kanzlei Hunt & Hunt Rechtsanwaelte als Special Counsel gearbeitet, wo er sehr wohlhabende australische Familien bei der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung beraten hat. Markus ist der einzige deutsch-sprechende Rechsanwalt/Solicitor in Australien, der sich nur auf das Erbrecht spezialisiert hat und einen Master of Laws in einem zweijaehrigen Zusatzstudium in diesem Bereich erworben hat. Aufgrund seines juristischen Hintergrundes und der Taetigkeit im Wirtschaftsrecht kann Markus auch in Mandaten beraten, in welchem ein Unternehmen oder Aktien Teil des Nachlasses sind.
Seine Qualifikationen
Anerkannte juristische Expertise in Australien und Deutschland
“Ich mach’ mein testament” (Deutsch)
Internationale Nachlass- und Nachlassverwaltung
Bei einer Erbschaft in Australien kann Asquith Legal:
Hilfe bei der Erlangung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (sofern ein Testament vorliegt).
Hilfe bei der Beschaffung von Verwaltungsschreiben.
Erstellung von Gutachten zum deutschen Recht (erforderlich, wenn kein Testament vorliegt). Nur in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte können solche Gutachten erstellen.
Finden Sie Begünstigte in Australien.
Helfen Sie bei der Verwaltung des Nachlasses in Australien, rufen Sie Vermögenswerte ab, begleichen Sie Schulden, beauftragen Sie einen Buchhalter mit der Abwicklung der Steuerangelegenheiten.
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen nach dem deutschen Erbrecht.
Beratung zur Erlangung eines Erbscheins in Deutschland.
Unterstützung bei der Beschaffung von Urkunden in Deutschland (z. B. Urkunden vorverstorbener Familienmitglieder).
Nachlassplanung für deutsche Expats
Wenn Sie als deutscher Expat in Deutschland leben und Begünstigte oder Vermögen in Deutschland haben, unterstützt Sie Asquith Legal bei der Erstellung einer grenzüberschreitenden Nachlassplanung, der Erstellung Ihres Testaments und der Erstellung einer Nachlass-/Lebensplanung.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachlassplanung unter Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012, um sicherzustellen, dass der Nachlass an die von Ihnen gewünschte Person übergeht.
Asquith Legal kann Sie unterstützen bei:
Deutsche/australische Testamente (gültig in beiden Ländern).
Beratung, ob ein oder zwei Testamente erforderlich sind.
Bestellung von Vormündern für Kinder.
Deutsche Erbschaftssteuer.
Deutsche und australische Vollmacht.
Internationale (grenzüberschreitende) Nachlassstreitigkeiten
Wenn Sie in einem Testament nicht berücksichtigt wurden oder weniger erhalten haben, als Ihnen Ihrer Meinung nach zusteht, kann Asquith Legal Sie bei Ihrem Antrag auf Familienunterhalt unterstützen und Ihnen dabei helfen, die Situation einzuschätzen und einen Antrag vorzubereiten und einzureichen.
Asquith Legal kann Sie bei Folgendem unterstützen:
Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten bei einem Antrag auf Familienunterhalt in New South Wales (Australien), wenn Sie von einem Nachlass ausgeschlossen wurden oder keinen angemessenen Anteil erhalten haben.
Einleitung von Verfahren vor Gerichten in New South Wales, um Ihnen zu helfen, Ihren gerechten Anteil zu erhalten.
Internationale Nachlassplanung
Der Inhaber von Asquith Legal, Markus Christmann, war zunächst als Anwalt in Deutschland tätig, bevor er nach Australien auswanderte. Markus berät seit über zehn Jahren im deutsch-australischen Erbrecht und verfügt über Fachkenntnisse im deutschen Erbrecht sowie in spezifischen Fragen deutscher Einwanderer. Vor der Gründung von Asquith Legal war Markus als Sonderberater im Erbrecht-Team der nationalen Anwaltskanzlei Hunt & Hunt tätig. Dort unterstützte er Australiens älteste Familien und internationale Mandanten bei der Nachlassplanung und -verwaltung. Markus war außerdem im Wirtschaftsrecht für die internationalen Anwaltskanzleien Graham James und Norton Rose tätig.
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unser Prozess
Wir folgen einem optimierten Prozess, um eine reibungslose Nachlassverwaltung zu gewährleisten und sowohl Testamentsvollstreckern als auch Begünstigten Klarheit und Sicherheit zu bieten.
Schritt 1
Erstberatung & Informationsbeschaffung
Wir prüfen die Einzelheiten des Nachlasses, besprechen Ihre Anliegen und geben Ihnen klare Hinweise zu den für eine effiziente Verwaltung erforderlichen Schritten.
Schritt 2
Vermögens- und Schuldenbewertung
Wir ermitteln, bewerten und verwalten die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses und stellen sicher, dass alle Verpflichtungen erfüllt und die Begünstigten ordnungsgemäß informiert werden.
Schritt 3
Ausführung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Wir kümmern uns um die rechtlichen Anforderungen, einschließlich der Dokumentenvorbereitung, der Beantragung eines Nachlasses und der Vermögensverteilung.
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