Nachlassplanung
Nachlassverwaltung
Erbstreitigkeiten
Deutsches Erbrecht
Asquith Legal ist eine deutsch-australische Kanzlei und eine der wenigen Kanzleien in Australien, in denen ein Rechtsanwalt taetig ist, der sowohl in Deutschland als auch in Australien zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Wir koennen Sie umfassend im australischen und deutschen Erbrecht beraten.
Deutsche, die in Australien leben, benoetigen haeufig Beratung unter Beruecksichtigung der Rechte beider Laender, einschliesslich der EU Erbrechtsverordnung und der persoenlichen Situation. Wir helfen dabei eine Loesung zu finden,ob ein oder zwei Testamente benoetigt werden und welche Absicherungen fuer minderjahrige Kinder in dieser speziellen Situation getroffen werden koennen. Aufgrund unserer Doppelqualifizierung und Erfahrung in diesen Angelegenheiten sehen und verstehen wir die aufkommenden Probleme.
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Der Inhaber der Kanzlei, Markus Christmann, hat zunaechst in Deutschland als Rechtsanwalt im gearbeitet, bevor er nach Australien ausgewandert ist. Seit mehr als 10 Jahren beraet Markus im deutsch/australischem Erbrecht, und dabei insbesondere im Erbrecht mit deutschem Bezug und zu Fragen spezifisch fuer deutsche Einwanderer. Markus hat vor der Gruendung der Kanzlei im Erbrechtsteam der nationalen Kanzlei Hunt & Hunt als Special Counsel gearbeitet. Dort hat er Australiens aeltesten Familien und Mandanten mit internationalem Bezug bei der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung geholfen. Markus hat hat zudem im Wirtschaftsrecht fuer internationale Kanzleien Graham James und Norton Rose gearbeitet.
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